Sexuelle Unflexibilität
Der Fall: Der Kläger hatte Menorca im Doppelzimmer gebucht, aber nur zwei Einzelbetten vorgefunden. Das habe die Erholung stark gestört, denn ein "friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" sei nie zustande gekommen. Für entgangene Freuden forderte er Schadensersatz (20 Prozent des Reisepreises).
Das Urteil: Abgelehnt, da der Kläger nicht darlegen konnte, "welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die fest verbundene Doppelbetten voraussetzen. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafes bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können." Zudem wäre der Mangel zu beheben gewesen: Betten zusammenbinden, z. B. mit dem Gürtel, der "in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicherlich nicht benötigt" wurde. (AG Mönchengladbach, Az. 5a C 106)
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Das Urteil: Abgelehnt, da der Kläger nicht darlegen konnte, "welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die fest verbundene Doppelbetten voraussetzen. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafes bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können." Zudem wäre der Mangel zu beheben gewesen: Betten zusammenbinden, z. B. mit dem Gürtel, der "in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicherlich nicht benötigt" wurde. (AG Mönchengladbach, Az. 5a C 106)
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SingleMama - 2007.04.30, 11:06
Amüsantes