Dieses Wissen im Nachhinein konnte und wollte der Richter den Beschuldigten nicht zum Vorwurf machen. Die emotionale Perspektive darf den Blick anf die Rechts- und Beweislage nicht trüben. Ein Urteil darf nicht Ausdruck des Umfangs einer Tragödie sein, sonst würde es sich am archaischen Erfolgsstrafrecht orientieren und nicht am Schuldstrafrecht, das besagt: Ohne Schuld keine Strafe.
das einzige Buch, das ich im Büro finde und welches so viele Seiten hat, ist leider das Buch das die Tragödie hier am K.itzsteinhorn schildert.
das einzige Buch, das ich im Büro finde und welches so viele Seiten hat, ist leider das Buch das die Tragödie hier am K.itzsteinhorn schildert.