Nachdem ich gut zwei Jahre nichts für mein Kind bekommen habe, bin ich zum Jugendamt und habe UVG beantragt. Dieses haben sie dann bei der Kindesmutter geltend gemacht und die hat kalt lächelnd einen Ratenzahlungsantrag über monatlich 20 € gestellt. Und bewilligt bekommen.
Dann lief mit dem 12. Lebensjahr des Kindes das UVG aus und es herrschte Stille an der Unterhaltsfront. Ich bekamm nichts, weil eben nichts gerichtlich festgelegt war. Also habe ich mir (bzw. dem Kinde) einen Anwalt genommen und das Ganze auf dem Klagewege regeln müssen.
Erst deutlich nach dem Richterspruch und erst nach Haftandrohung begann der Unterhalt zu fließen. Den Unterhaltsrückstand kann ich unter Ulk abbuchen, denn den macht jetzt angeblich die JobAgentur im Wege der Zwangsvollstreckung geltend. Passieren tut nichts, da die Dame lediglich 10 Stunden in der Woche arbeiten mag. Im Gaststättenbereich, wo es sonst keine Jobs mehr gibt. Wurde so erzählt und der Richter am Amtsgericht glaubte das.
Wir sind jetzt in Berufung, was die "Erwerbsobliegenheit" und damit die Unterhaltshöhe angeht. Das Ganze zieht sich jetzt bereits fast 5 Jahre hin und ohne Anwalt wäre ich bereits durchgedreht. Denn seitens der Ämter findet aufgrund der Entfernung zur Kindesmutter nur Schriftverkehr statt, der dann wohl z.d.A. gelegt wird.
Ich habe diese Frau ein einziges Mal angebettelt. Als mein Kind die Chance hatte, kostenlos auf eine dreiwöchige Freizeit ihres Vereins mitzufahren und dringend Klamotten brauchte. Da kam die Antwort mit ein bißchen Geld "das als Vorschuß auf das Geburtstagsgeld von Oma und der Schwester" gesammelt war.
Die JobAgentur rechnet uns übrigens monatlich die 143 € Unterhalt ebenso wie mein Arbeitsentgelt als Einkommen an. Allerdings voll und ohne Freibeträge. Es ist also scheißegal, ob die Frau bezahlt oder nicht. Es kümmert offenbar niemanden. Es geht nur ums Prinzip, sich nicht aus der Veranwortung zu stehlen.
Sinnigerweise hat genau die gleiche Frau sich damals vehement gegen meine Unterhaltszahlungen an meinen Sohn aus erster Ehe gewehrt. Da hatte ich richtig Streß jeden Monat, wenn ich überwiesen hatte. Zur gleichen Zeit bekamm sie den doppelten Unterhalt von ihrem Exmann für ihr Kind aus erster Ehe. Als der mal aufgrund einer neuen Ehefrau den Regelunterhalt lt. Einkommen zahlen wollte, ist sie explodiert.
Gerade im Unterhaltsbereich wird gelogen, betrogen und verschleiert, was nur geht. Und die Ämter kümmert es wenig bis garnicht. Man müßte sich ja in den Außendienst begeben. Und dafür ist man ja garnicht zuständig.
Dann lief mit dem 12. Lebensjahr des Kindes das UVG aus und es herrschte Stille an der Unterhaltsfront. Ich bekamm nichts, weil eben nichts gerichtlich festgelegt war. Also habe ich mir (bzw. dem Kinde) einen Anwalt genommen und das Ganze auf dem Klagewege regeln müssen.
Erst deutlich nach dem Richterspruch und erst nach Haftandrohung begann der Unterhalt zu fließen. Den Unterhaltsrückstand kann ich unter Ulk abbuchen, denn den macht jetzt angeblich die JobAgentur im Wege der Zwangsvollstreckung geltend. Passieren tut nichts, da die Dame lediglich 10 Stunden in der Woche arbeiten mag. Im Gaststättenbereich, wo es sonst keine Jobs mehr gibt. Wurde so erzählt und der Richter am Amtsgericht glaubte das.
Wir sind jetzt in Berufung, was die "Erwerbsobliegenheit" und damit die Unterhaltshöhe angeht. Das Ganze zieht sich jetzt bereits fast 5 Jahre hin und ohne Anwalt wäre ich bereits durchgedreht. Denn seitens der Ämter findet aufgrund der Entfernung zur Kindesmutter nur Schriftverkehr statt, der dann wohl z.d.A. gelegt wird.
Ich habe diese Frau ein einziges Mal angebettelt. Als mein Kind die Chance hatte, kostenlos auf eine dreiwöchige Freizeit ihres Vereins mitzufahren und dringend Klamotten brauchte. Da kam die Antwort mit ein bißchen Geld "das als Vorschuß auf das Geburtstagsgeld von Oma und der Schwester" gesammelt war.
Die JobAgentur rechnet uns übrigens monatlich die 143 € Unterhalt ebenso wie mein Arbeitsentgelt als Einkommen an. Allerdings voll und ohne Freibeträge. Es ist also scheißegal, ob die Frau bezahlt oder nicht. Es kümmert offenbar niemanden. Es geht nur ums Prinzip, sich nicht aus der Veranwortung zu stehlen.
Sinnigerweise hat genau die gleiche Frau sich damals vehement gegen meine Unterhaltszahlungen an meinen Sohn aus erster Ehe gewehrt. Da hatte ich richtig Streß jeden Monat, wenn ich überwiesen hatte. Zur gleichen Zeit bekamm sie den doppelten Unterhalt von ihrem Exmann für ihr Kind aus erster Ehe. Als der mal aufgrund einer neuen Ehefrau den Regelunterhalt lt. Einkommen zahlen wollte, ist sie explodiert.
Gerade im Unterhaltsbereich wird gelogen, betrogen und verschleiert, was nur geht. Und die Ämter kümmert es wenig bis garnicht. Man müßte sich ja in den Außendienst begeben. Und dafür ist man ja garnicht zuständig.
Viel Erfolg also.