Chaoslady (Gast) - 2006.05.08, 11:47
halt ihm doch einfach mal ne einzugsermächtigung zum unterschreiben unter die nase ... vielleicht lässt er sich drauf ein? ist nicht wirklich ernst gemeint, aber wäre es einen versuch wert ...
Sweetielinchen - 2006.05.08, 13:20
Einzugsermächtigung ist mist, besser wäre ein Abbuchungsauftrag.
Chaoslady (Gast) - 2006.05.08, 13:33
*lach* na ich denke, wir meinen das selbe ... aber versuchs doch mal. du kennst ihn doch und weißt, in welcher stimmung er so ziemlich alles tut *hihi*
Sweetielinchen - 2006.05.08, 16:09
Ich weiß nicht, ob wir dasselbe meinen... Einzugsermächtigung hat er Widerspruchsfrist, Abbuchungsauftrag nicht. Aber ein Versuch wäre es wert. Da stimme ich Chaoslady zu.
ChaosLady - 2006.05.09, 07:14
ok, ich habs eher praktisch denn rechtlich betrachtet ;-) hauptsache wäre doch, dass das geld regelmäßig und pünktlich auf dem konto landet ... der zweck heiligt die mittel *gg*